Im Rosengarten sollen sich Besucher, Pflanzen und Tiere gleichermaßen wohlfühlen. Daher ist die Einhaltung einiger Regeln unerlässlich bzw. diese sind unbedingt zu beachten und zu befolgen:
Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden.
Es ist verboten, Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, Blumenbeete zu betreten, auf Bäume zu klettern, sowie in den Wasserbecken oder dem Teich zu baden.
Wir bitten Sie, Tiere nicht zu ärgern und respektvoll zu behandeln.
Hunde und andere Tiere dürfen im Rosengarten nur an der kurzen Leine geführt werden. Kot ist vom Tierhalter zu entsorgen; hierfür benötigte Tüten sind an der Kasse kostenlos erhältlich.
Um allen anderen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, ist die Benutzung folgender Fahr- und Spielzeuge untersagt: Fahrräder, Laufräder, Dreiräder, Bobby Cars, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, City-Roller, Kickboards und ähnliches. Eine Ausnahme besteht für Dreiräder mit Führstange und selbstverständlich auch für Gehhilfen.
Bei Bedarf können Rollstühle in begrenztem Umfang unentgeltlich am Haupteingang ausgeliehen werden.
Ebenfalls untersagt ist auch das Grillen, laute Musik abzuspielen, sowie Fang- und Ballspiele aller Art, mit Ausnahme von Federball auf der Veranstaltungswiese am Spielplatz.
Beschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art an Gebäuden und Wasserspielen sind strengstens verboten. Die Beseitigung von Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Das Fotografieren für private Zwecke ist unter Beachtung der obigen Punkte jederzeit gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist vorher die Zustimmung der Gartenleitung einzuholen.
Bei groben Verstößen gegen diese Gartenordnung oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder des Aufsichtspersonals muss mit einem Gartenverweis, ohne Rückvergütung des Eintrittsgeldes, gerechnet werden. Der UBZ behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Bedarf ein Hausverbot gegen den Störer auszusprechen.
Kinder unter 12 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson den Rosengarten betreten. Der UBZ übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Ansprüche, welche aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. dieser Vorschrift resultieren.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Rosengarten.
Ihre Gartenleitung