Zweibrücken als Prüfungsgarten der Allgemeinen Deutschen Rosenneuheitenprüfung
Die ADR-Prüfung wurde 1950 durch die Rosenzüchter wie Wilhelm Kordes im Bund deutscher Baumschulen (BdB) gegründet.
Heute ist die ADR ein Arbeitskreis aus dem Bund deutscher Baumschulen, Rosenzüchter und unabhängiger Prüfungsgärten. Bei dieser Prüfung werden neue Rosenzüchtungen bei Erreichen eines bestimmten Qualitätsstandards mit dem ADR-Qualitätsmerkmal ausgezeichnet. Zu den Prüfungsmerkmalen zählen Winterhärte, Belaubung, Gesundheit, Blütenstand, Blühdauer, Knospen- und Blütenform, sowie der Duft. Koordiniert wird die Prüfungsarbeit vom Bundessortenamt in Hannover.
Besonders das Kriterium Gesundheit macht die Prüfung so einzigartig. Über einen Zeitraum von 3 Jahren müssen die Rosen an 11 Standorten eine hohe Resistenz gegen blattschädigende Pilze wie Sternrußtau oder Falschen Mehltau beweisen.
Die aktuelle Liste der ADR-Sorten umfasst 178 Rosenneuheiten.
